Herzlich Willkommen beim 1. Kellinghusener Bogenclub e.V.
Zur Kenntnisnahme
der derzeitigen Situation auf Wald und Wiese.
Z.T. entnommen aus der Landesverordnung.
Bei der Regelung von Sport war es notwendig, die Ausübung von Sport in
Gruppen weitgehend einzuschränken. Die Vorschrift umfasst sowohl Freizeit-
als auch Breiten-, Leistungs- und Spitzensport. Sport kann zukünftig nur
noch in folgenden drei möglichen Konstellationen ausgeübt werden:
Entweder treibt jemand alleine Sport oder zusammen mit den Personen seines
eigenen Haushaltes oder es treiben zwei Personen aus zwei 1/1 unterschiedlichen
Haushalten gemeinsam Sport.
Der Sport darf dabei nur außerhalb von Sportanlagen ausgeübt werden.
Sportanlagen sind gesperrt. Unser Wald ist Privatbesitz.
Für die Ausübung von Sport gelten zudem die allgemeinen Regelungen der
Verordnung. Insbesondere das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1.
Den geltenden Anweisungen/Aushang an der Hütte (z.B. Eintrag ins Buch/z.Zt. keine
Gäste und Besucher) ist Folge zu leisten.
Gruß
Euer Vorstand